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Unsere aktuellen Termine: 03.-04.05.2025; 05.-06.07.2025; 14.09.2025; 20.09.2025; 04.-05.10.2025
Außerhalb der Veranstaltungen: vom 30.03.2024 bis 26.10.2024 samstags von 10:00-17:00 Uhr.
Weitere Informationen gibt es hier.
03.-04.05.2025: Saisoneröffnung


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Außer dem Anschweißen von Ölgefäßen ist das Schweißen und Anwärmen der Stangen in Unterhaltungsstellen verboten.
(3) Stangenlager sind als geteilte und als Buchsenlager ausgeführt.
Die geteilten Lager sind durch Auswechslungen von Beilagen in Abstufungen von 0,5 zu 0,5 mm nachzupassen. Sie müssen im Stangenkopf kraftschlüssig unter Einhaltung der in der DV 946/100 festgelegten Toleranzen und Grenzmaße sitzen.
Lokomotiven mit geteilten Lagern ohne Beilagen dürfen dem Betriebsdienst nicht übergeben werden. In diesem Falle sind die Lager auszugießen.
Buchsenlager müssen zur Erreichung eines festen Sitzes mit Übermaß ohne Beschädigung des Lagereingusses eingepresst werden.
Anh. 9
Anl. l
Bei Erreichung des Betriebsgrenzspieles und bei beschädigten Einguss sind die Lager auszugießen (siehe Anhang 9). Zur Kontrolle der Laufleistung ist das Uberwachungsblatt im Nachweis der Fristen, Anlage l, zu führen.
(4) Das Aufarbeiten oder Ausgießen von Lagern erfolgt nach DV 946/100.
Anh. 16 (5) Stichmaßberichtigungen für Kuppel-Stangenlager sind nach der Arbeitsanweisung, Anhang 16, durchzuführen.
 

D) Hilfseinrichtungen

§ 23

Luftpumpen

 
Anh. 8
Anh. 17
Luftpumpen, Luftpumpendruckregler und Schmierpumpen sind nach den Richtlinien im Anhang 17 zu behandeln. Die Leistungsprüfung ist nach Anhang 8 durchzuführen.
 

§ 24

Gegendruckbremse

 
Die einzelnen Einrichtungen der Gegendruckbremse sind gangbar zu halten. Absperrschieber, Drosselventil und Einspritzventil müssen gut abdichten. Die Drosselscheibe der Leitung zum Schieberkastendruckmesser darf keine größere Öffnung als 0,5 mm 0 haben, da sonst der Zeiger des Druckmessers beim Arbeiten der Gegendruckbremse stark ausschlägt und nicht sicher abgelesen werden kann. Einspritzventil, Absperrschieber und Drosselventil sind auf Dichtheit zu prüfen und bei Bedarf nachzuschleifen.
 

§ 25

Dampfstrahlpumpen

 
Anh. 18 Dampfstrahlpumpen sind fristgemäß zu untersuchen. Aus Sicherheitsgründen darf an ihnen nur gearbeitet werden, wenn die angeschlossenen Rohrleitungen drucklos sind. Um Beschädigungen zu vermeiden, sind für den Ausbau die im Arbeitsmittelkatalog festgelegten Arbeitsmittel, beim Einbau Hartholz- oder Hartgummizwischenlagen, zu benutzen.
Am Düsensatz dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Ausgesäuerte Düsensätze sind zu neutralisieren.
Hanfschnurpackungen sind zu erneuern.
Anh. 7 Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Funktionsprüfung, bei Neuanbau und Leistungsabfall eine Leistungsprüfung nach Anhang 7 vorzunehmen.
Jede neu angebaute Strahlpumpe ist mit dem Anbaudatum zu versehen.
Anh. 18 Störungsursachen s. Zusammenstellung, Anhang 18.
 

§ 26

Kolbenspeisepumpen

 
Anh. 17 Kolbenspeisepumpen sind fristgemäß zu untersuchen. Die Unterhaltungsarbeiten und Störungsursachen sind in den Richtlinien, Anhang 17, aufgeführt.
Anh. 7 Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Funktionsprüfung, bei Neuanbau und Leistungsabfall der Pumpe eine Leistungsprüfung nach Anhang 7 vorzunehmen.


Dampflokfreunde Salzwedel e.V. Am Bahnhof 6, 19322 Wittenberge