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06.-07.07.2024: Sommerdampf


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Anhang 16
DV 947/300, § 22

Arbeitsanweisung für die Stichmaßberichtigung der Kuppelstangenlager

  1. Um einem vorzeitigen Verschleiß der Stangenlanger vorzubeugen, sind die Abstände geteilter Kuppelstangenlager an die veränderten Achsabstände anzupassen.
  2. Voraussetzung für das Berichtigen des Stangenstichmaßes sind:
    a) ordnungsgemäß angezogene Achsstellkeile,
    b) nachgezogene Treibachslager,
    c) passende Gelenkbolzen,
    d) ordnungsgemäße Stangenlager und passende Beilagen,
    e) die Kuppelstangen müssen in der hinteren Totpunktlage stehen.

     

  3. Zur Ermittlung der Beilagendicken sind die Stangenlagerstellkeile zu lösen und die alten Beilagen zu entfernen. Danach ist jedes Lager einzeln anzuziehen, und mit einer Fühllehre sind die Beilagenfugen oben und unten zu messen. Die übrigen Lager müssen dabei lose sein. Die mittlere Fugenbreite zuzüglich des erforderlichen Lagerspieles ergeben die Beilagendicken.
  4. Bei der Stichmaßberichtigung ist wie folgt zu verfahren:
    a) Stangen abbauen und in gekuppeltem Zustand waagerecht auf Böcke legen.
    b) Stangenlager mit berichtigten Beilagen einbauen und festziehen.
    c) Lagermitten festlegen.
    d) Mit dem Stichmaß für Abstandsmessung ist vom Treibradsatz ausgehend, das Achsstichmaß zu ermitteln und auf die Stangenlager zu übertragen.
    e) Die hierbei ermittelten Abweichungen sind zu berichtigen.
    f) Die Berichtigung erfolgt entweder durch Abhobeln oder Verstärken des Lagerrückens. Wird mit Blechen hinterlegt, so sind sie festzunieten. Der Lagerrücken kann auch durch Aufragsschweißung verstärkt werden.
    g) Stangen anbauen. Die Stangenlager sind richtig eingestellt, wenn sie bei festgezogenen Beilagen und festsitzenden Lagerhälften in den beiden Totpunkten von Hand bewegt werden können.

  5. Werden einzelne Kuppelstangenlager ausgegossen, so ist zur Erhaltung des Stichmaßes die alte Beilagendicke zu verwenden.


Dampflokfreunde Salzwedel e.V. Am Bahnhof 6, 19322 Wittenberge